Lärmaktionsplanung 4. Runde:

Der Rat der Gemeinde Wietmarschen hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 den Lärmaktionsplan der Gemeinde Wietmarschen beschlossen. Der Lärmaktionsplan ist mit diesem Beschluss in Kraft getreten.


Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist Artikel 8 der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm des Europäischen Parlaments in Verbindung mit §§ 47a – 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.


Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes erfolgte unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Die in diesen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden abgewogen und in einer Abwägungsunterlage zusammengefasst. Änderungen am Entwurf des Lärmaktionsplanes waren aufgrund dieser Stellungnahmen und Anregungen nicht vorzunehmen.


Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Wietmarschen sowie die Abwägungsunterlage können im Rathaus der Gemeinde Wietmarschen im Ortsteil Lohne, Hauptstr. 62, Zimmer 207, 49835 Wietmarschen, während der Dienststunden eingesehen werden. Ebenso kann Auskunft über den Inhalt des Lärmaktionsplanes verlangt werden. Darüber hinaus ist der Lärmaktionsplan sowie die Abwägungsunterlage hier einsehbar:

Lärmaktionsplan

Abwägungsunterlage

Ansprechpartner*innen

Ruth Hütten

Bauverwaltung

Zimmer: 207, 2. OG

Telefon: 05908/93 99-36
Fax: 05908/93 99-30
E-Mail: Ruth.Huetten@Wietmarschen.de