Am Sonntag, dem 23. Februar, wird der der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Dieser Termin wurde aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition und der gescheiterten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers vom ursprünglichen Termin vorverlegt. Die Wahllokale öffnen an diesem Tag von 8 Uhr bis 18 Uhr.
Der Stichtag für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses war der 12.01.2025. Auf Grundlage der zu diesem Tag angemeldeten Wahlberechtigten wurden die Wahlbenachrichtigungskarten erstellt und bis zum 02. Februar 2025 zugestellt.
Die Stimmzettel stehen auf Grund der einzuhaltenden Fristen frühestens ab Anfang Februar zur Verfügung.
Briefwahl
Dennoch kann ab sofort die Briefwahl beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wietmarschen oder per E-Mail beantragt werden.
Die Unterlagen werden aber erst Anfang Februar verschickt. Bis einschließlich 21. Februar 2025, 15:00 Uhr besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Stimmabgabe.
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 2. Februar 2025) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Ein Antrag kann bereits jetzt gestellt werden.