Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Berechnungsweisen für verfassungswidrig erklärt hatte, musste eine neue und zeitgemäße gesetzliche Regelung für die Erhebung der Grundsteuer gefunden werden.
Niedersachsen hat sich neben einigen anderen Bundesländern für eine Nutzung der Öffnungsklausel entschieden und das selbstentwickelte Flächen-Lage-Modell dem Bundes-Modell vorgezogen.
Das Flächen-Lage-Modell ist leicht umsetzbar und enthält keine streitanfälligen Bestimmungsgrößen. Gegenüber dem verkehrswertorientierten Bundesmodell bietet das Flächen-Lage-Modell insbesondere den Vorteil einer deutlichen Vereinfachung mit nur noch einer einmaligen Hauptfeststellung anstelle regelmäßiger weiterer Hauptfeststellungen im 7-Jahre-Rhythmus. Nur bei gravierenden Änderungen der Lage-Faktoren, die automatisiert von der Verwaltung überprüft werden, kommt es im Flächen-Lage-Modell zu neuen Steuerbescheiden in den betroffenen Gebieten.
Sie waren aufgefordert, beim Finanzamt Bad Bentheim eine Grundsteuererklärung abzugeben. Für die Feststellung der Äquivalenzbeträge und des Grundsteuermessbetrages ist das Finanzamt zuständig. Die entsprechenden Bescheide sollten Ihnen seit Ende 2022 zugegangen sein.
Auf den darin enthaltenen Grundsteuermessbetrag wird der von der Gemeinde Wietmarschen festgelegte Hebesatz in Höhe von jeweils 350 % für die Grundsteuer A und B angewendet. Diese Hebesätze sind unverändert zum Vorjahr.
Durch die Grundsteuerreform wird sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern, für andere aber auch erhöhen.
Die neuen Bescheide werden am 10. Januar 2025 an alle Grundstückseigentümer/-innen versandt.
Sie enthalten neben der Grundsteuer auch die Abwasserbeseitigungs- sowie ggf. die Straßenreinigungsgebühr. Die Abwasserbeseitigungsgebühr wurde vom Gemeinderat ab dem 1. Januar 2025 auf 2,65 € pro cbm festgesetzt (vorher: 2,22 € pro cbm).
Die Abrechnung der Abwasserbeseitigungsgebühr 2024 und die daraus resultierende Anpassung der Vorauszahlung 2025 erfolgt dann wie gewohnt Anfang Februar.
Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit des Grundsteuerbescheides haben, so gehen Sie bitte anhand des Prüfungsschemas in diesem Info-Blatt vor. Das Info-Blatt liegt auch allen neuen Grundsteuerbescheiden bei.
Liegen „kleinere“ Versehen vor, wie z.B. falsche Angaben bei Wohn- und/oder Nutzfläche, fehlerhafte Miteigentumsanteile usw., so können diese vereinfacht mit diesem Korrekturbogen an das Finanzamt gemeldet werden.
Ansonsten nehmen Sie über die im Info-Blatt beschriebenen Wege Kontakt mit dem Finanzamt auf.
Bei der Gemeinde Wietmarschen steht Ihnen Gerda Schütte unter Tel.-Nr. 05908/9399-23 oder per E-Mail schuette@wietmarschen.de bei Fragen gerne zur Verfügung.