Wahlen & Abstimmungen

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Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 finden die vorgezogenen Bundestagswahlen statt. 

Wahlberechtigt sind dann alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag

  • Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind
  • das 18. Lebensjahr vollendet und
  • seit mindestens drei Monaten ununterbrochen ihren wahlrechtlichen Wohnsitz in Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mit wählen, sie müssen hierzu aber einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. 

Alle Bürgerinnen und Bürger, die diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten bis zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung. 

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut § 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.

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