Gleichstellungsbeauftragte
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächlliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3 Abs. 2)
An die Gleichstellungsbeauftragte können Sie sich wenden, wenn Sie sich über Frauen- und Gleichstellungsthemen informieren, sich über Benachteiligungen im Alltag und Berufsleben beschwerden möchten oder Sie Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte, Hilfe und Beratung benötigen.
Dies kann erforderlich sein bei...
- der Verwirklichung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- bei Rückkehr in den Beruf
- Existenzgründung
- schwierigen Lebenssituationen wie Trennung/Scheidung oder Gewaltverfahren