Der Gemeinderat

Was ist der Gemeinderat und wer sitzt im Gemeinderat? Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürger und Bürgerinnen unserer Gemeinde. Die gewählten Gemeinderatsmitglieder entscheiden über alle Fragen, die für Wietmarschen wichtig sind. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister, der ebenfalls dem Gemeinderat angehört und diesen leitet. Die Mitglieder des Gemeinderates sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen, die Arbeit im Gemeinderat ist ein Ehrenamt.

Die Anzahl der Ratsherren und Ratsfrauen des Gemeinderats bemisst sich anhand der Einwohnerzahlen und liegt in der Gemeinde Wietmarschen bei 30. Kraft seines Amtes als Bürgermeister ist auch Manfred Wellen Mitglied des Gemeinderates.

Bei der Kommunalwahl am 12. September 2021 wurden folgende Personen in den Gemeinderat der Gemeinde Wietmarschen gewählt:

Johannes Osseforth CDU
Monika Wassermann CDU
Heike Junk CDU
Anne Lockhorn CDU
Jürgen Schomaker CDU
Wilfried Keuter CDU
Anita Feld CDU
Carsten Hüsken CDU
Nico Heidötting CDU
Hermann Veltmaat CDU
Ralf Többen CDU
Thomas Merswolken CDU
Ralf Welling CDU
Martin Hütten CDU
Pascal Mahler CDU
Carina Lübbert zur Lage CDU
Dominik Schnieders CDU
Heinz Möddel CDU
Gisela Liening CDU
Katrin Dinkelborg-Ripperda CDU
Johannes Heilemann CDU
Bernhard Mentgen SPD
Joschua Schomakers SPD
Hermann Nüsse SPD
Andre Olthoff SPD
Annegret Schnieders SPD
Henning Pracht Grüne
Uwe Gundelach Grüne
Louis Wübben FDP
Sebastian Buten FDP

Welche Aufgaben hat Gemeinderat?

In der Hauptsatzung der Gemeinde Wietmarschen ist geregelt, für welche Aufgaben der Gemeinderat zuständig ist und welche Angelegenheiten der Bürgermeister allein entscheiden darf. Der Gemeinderat beschließt Satzungen, in denen Verwaltungsabläufe, Kosten etc. geregelt werden. Er stellt jährlich einen Haushaltsplan für die Gemeinde auf und legt damit fest, wie viel Geld im folgenden Jahr für welche Bereiche, Investitionen oder Maßnahmen ausgegeben werden darf. 

Wie ist der Ablauf einer Gemeinderatssitzung?

Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde und die demokratische Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger. Der Bürgermeister lädt die Mitglieder des Gemeinderats unter Mitteilung einer Tagesordnung zur Sitzung ein. Manche Tagesordnungspunkte nimmt der Gemeinderat lediglich zur Kenntnis, bei anderen muss er entscheiden, ob er dem Vorschlag der Verwaltung folgt, Änderungen vornimmt oder die Vorlage ablehnt. Die Mitglieder haben das Recht, zu jedem Tagesordnungspunkt ihre Meinung zu sagen oder Fragen zu stellen. Der Gemeinderat ist bei seiner Entscheidung frei.